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Folgende Testmöglichkeiten bestehen für die Teilnahme am Verbandsspielbetrieb:
- Eine molekularbiologische Untersuchung mittels Polymerase-Kettenreaktion („PCR-Test“), deren Testungsergebnis dann bis 48 Stunden nach der Testung gültig ist.
- Ein PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung („Schnelltest“/ „Bürgertest“), der die Anforderungen nach § 1 Abs. 1 Satz 5 der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 24. Juni 2021 (BAnz AT 25.06.2021 V1), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. August 2021 (BAnz AT 19.08.2021 V1), erfüllt, dessen Testungsergebnis dann bis 24 Stunden nach der Testung gültig ist.
- Ein Test zur Eigenanwendung („Selbsttest“), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Webseite https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet ist, dessen Testungsergebnis dann bis 24 Stunden nach der Testung gültig ist. Die Testung muss vom Mannschaftsverantwortlichen oder einer beauftragten Person beaufsichtigt werden. Die Richtigkeit der Angaben wird mit der Unterschrift auf der Mannschaftsliste bestätigt.
Grundlage für die Berechnung der Gültigkeitsdauer ist die Anwurfzeit + 2 Stunden.
Weitere wichtige Hinweise:
- Die Testung des Gastvereins mit Selbsttests unter Aufsicht kann durch die oben genannten Änderungen vor der Abfahrt erfolgen.
- Kurzfristige Spielverlegungen sind für die Vereine weiterhin zu den kommunizierten Bedingungen kostenlos möglich.
- Ebenso können Spiele, bei denen kurz vor Beginn ein positiver Befund auftritt, entsprechend der Handlungsanweisung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kurzfristig abgesagt werden.
- Eine Abmeldung vom Spielbetrieb wird weiterhin entsprechend der Durchführungsbestimmungen mit einer Geldbuße belegt.
- Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen und Sekretär*innen sind von der Anwendung der allgemeinen Testpflicht (gültig für Personen, die bereits eine Booster- oder Auffrischungsimpfung erhalten haben) ausgenommen. Für sie gelten ausschließlich die Vorgaben des Landes Niedersachsen/ Bremen bzw. der lokalen Behörden für Sport im Innenbereich. Hintergrund ist, dass die Schiedsrichter*innen sowie Zeitnehmer*innen keinen Körperkontakt zu den Spieler*innen haben.
Handlungsanweisungen zum Re-Start, das aktualisierte Konzept zur Durchführung des Spielbetriebs sowie Mannschaftslisten stehen auf der Homepage des HVN zum Download zur Verfügung.